Mittwoch, 13. Mai 2020

Sylt möchte dieses Jahr keine Tagestouristen

 Tagesgäste auf Sylt unerwünscht

Sylt | Verkehrte Welt auf Deutschlands beliebtester Nordseeinsel: Bürgermeister, Kaufleute und Tourismusmanager wollen keine Tagesgäste. Eine Woche vor der Wiederöffnung für den Tourismus bitten die Sylter den Landrat in Husum, ein Betretungsverbot für Tagesgäste auszusprechen.
Die Bürgermeister der fünf Sylter Inselgemeinden, der Verein Sylter Unternehmer und das Sylt Marketing machen sich Sorgen um den Infektionsschutz. In ihrem Brief fordern sie daher, dass Tagesgäste mindestens bis zum 1. Juni, besser aber bis zum 15. Juni die Inseln Sylt, Föhr und Amrum nicht betreten dürfen. Damit würde sich das Problem der Konzentration vieler Gäste an neuralgischen Punkten wie Promenaden und Fußgängerzonen wesentlich entspannen.
Aber gerade zu Himmelfahrt und Pfingsten rechnen die Sylter auch wieder mit Gästen, die ihren Tagesausflug mit einem erhöhten Alkoholkonsum verbinden und daher „schwerer zu lenken“ sein werden. Nach dem Corona-Lockdown könnten mehr Tagestouristen als sonst einen Inselausflug planen. Mit der Folge, dass Abstandsregeln kaum einzuhalten sind und der Infektionsschutz an Hotspots und in zentralen Bereichen nicht sichergestellt werden kann. Der Kreis sollte den Andrang von Tagesgästen daher längerfristig unterbinden, zumindest aber über die Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten.
Beförderungsverbot für die DB Regio gefordert
Um den Gästeansturm zu begrenzen, müsste der Kreis auch ein Beförderungsverbot für die DB Regio aussprechen. Das Bahnunternehmen sollte mit eigens bestelltem Personal bereits an den Bahnsteigen und in den Zügen Kontrollen durchführen – die Anstrengungen von Polizei und ergänzendem Sicherheitsdienst auf den Inseln würden dadurch wesentlich unterstützt.
Sofern beide Verbote tatsächlich realisierbar wären, sollte die Bahn vorübergehend auch keine „Sprinterzüge“ einsetzen, also zusätzliche Wochenendverbindungen zwischen Hamburg und Sylt. Schließlich wird noch ein Verzicht auf Tagestickets angeregt, um die Inseln vor einem Ansturm von Tagesgästen zu schützen.
Nach Sylter Rundschau

Sonntag, 10. Mai 2020

Sylt ist wieder offen für Touristen

Ferienwohnungen auf Sylt wieder buchen oder zu Ihrer Ferienwohnung wieder anreisen
Ab 18.05. 2020 können Sie zu Ihrer gebuchten Ferienwohnung wieder anreisen.
Sie können aber auch wieder Ferienwohnungen für sich und Ihre Famile auf Sylt buchen.
Tourismus und Gastronomie starten ab dem 18.05.2020:
Bei allen jetzt vereinbarten Schritten, die ab dem 18. Mai gelten sollen, werden die strengen Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen.
Die wichtigsten Beschlüsse:
Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen
Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben.
Campingplätze dürfen für alle sich autark versorgenden Camper öffnen. Toiletten werden dafür geöffnet, während Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.
Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.
Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
Es gilt eine generelle Kontaktbeschränkung: der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Bei Kontakten zu anderen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Ab dem 09. Mai ist es erlaubt, dass sich auch Personen zweier Hausstände treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.
Freizeitangebote wie Strandkorbvermietungen oder Ausflugsschifffahrt dürfen unter Auflagen ab dem 18.05.2020 wieder öffnen