Genau dieses Argument greift Andreas Jüttemann in seiner Petition auf: „Bisher wurden als Argumente gegen die Freigabe des Hindenburgdammes für weitere Verkehrsmittel immer das Monopol der Deutschen Bahn und der Naturschutz (Nationalpark Wattenmeer) angeführt.“ Doch in Anbetracht der aktuellen Vergabe der Autozugstrecke werde das Monopol der Deutschen Bahn „ja in Kürze wegfallen“, führt der 29-jährige Diplompsychologe und Sylt-Fan seine Argumentation weiter aus. Bezüglich des Naturschutzes sehe er keinen Grund, warum ein Fahrradweg störender in die Schutzzone eingreifen sollte, als „mehrfach pro Stunde verkehrende laute Diesellokomotiven älterer Bauart“. Zudem erhoffe er sich vom Radweg, dass mehr Radler auf die Insel gelockt werden könnten und man so der steigenden Zahl der Pkw-Reisenden entgegen gewirkt werden könne.
Auch wenn seine Online-Petition erst von 17 Personen unterschrieben wurde (Stand: 27.5.15, 18 Uhr) – auf der Insel erntet Jüttemann mit seiner Idee nicht nur Ablehnung. „Eine verlockende Idee“, befindet Maria Andresen, Fraktionsvorsitzende der Sylter Grünen. Sie selbst sei schon vom Festland nach Röm geradelt, auf jenem Damm sei allerdings auch genügend Platz für Radfahrer. Und darin sieht Andresen auch das Problem bei Jüttemanns Idee: „Ich glaube leider, dass es aus Sicherheitsgründen gar nicht geht, dort einen Radweg einzurichten.“
Nikolas Häckel, Bürgermeister der Gemeinde Sylt, sieht das Ganze kritischer: Für einen Rettungsweg stehen aus seiner Sicht die Chancen schlecht – und für einen Radweg auch. „Das ist eine unausgereifte Idee.“ Vor allem müsse man sich mit der Frage auseinander setzen, wie sichergestellt sei, dass die Nutzer des Radwegs nicht gefährdet seien – hier sieht er momentan keine Lösung.
Die Petition für den Radweg ist auf der Seite des Landtags hier zu finden. Dort können Bürger, die sich für eine Sache einsetzen wollen, öffentliche Petitionen einreichen. Andere können die Petition dann innerhalb von sechs Wochen unterzeichnen. Dies soll Menschen die Möglichkeit geben, „auf Anregungen zur Landesgesetzgebung wie auch Bitten und Beschwerden von allgemeinem Interesse öffentlich aufmerksam zu machen und sich an diesen durch Mitzeichnung zu beteiligen beziehungsweise diese zu unterstützen“, heißt es auf der Seite des Landtags. Nach Unterzeichnungsfrist setzt sich der Petitionsausschuss des Landes mit dem Thema auseinander