Donnerstag, 7. Januar 2021

Corona-Chaos in Berlin - so versagt der Berliner Senat , v.a. die Gesundheitsenatorin Kalayci

Versucht man als Bürger in Berlin herauszubekommen, ob und  wie man einen Impftermin bekommt und will man wissen, WIE die sog. Priorisierungsliste zustandekommt, dann erlebt man Berliner Verwaltung wie man sie kennt: chaotisch, desorganisiert oder pampig.

Seit August ist klar, dass zum Ende des Jahres ein Impfstoff zu erwarten war, also genügend Zeit, um eine klare Struktur aufzubauen, um den schnellen und umfangreichen Impfablauf zu gewährleisten. Dazu hätte man nur rechtzeitig die Vertreter von Einwohnermeldeamt, Krankenkassen, Impfzentrenträgern ( hier DRK Berlin) und Kassenvereinigungen sowie den Datenschutzbeauftragen an einen Tisch bringen müssen, um das Verfahren zu klären. Nicht so in Berlin, da lässt man 7 Monate tatenlos verstreichen.

Ruft man jetzt in der Senatskanzlei, in der Verwaltung der Gesundheitssenatorin, dem Lageso oder den bezirklichen Gesundheistämtern an, so erhält man außer inhaltsleeren Plattitüden nichts Konkretes. Da heißt es von Staatssekrtären, dass es eine Hotline ( die aber nichts zum Ablauf sagen kann),  oder Homepage zum Impfablauf einzelner Gruppen geben werde - toll - und man tagtäglich fleißg mit allen in Kontakt stehe. Fragt man allerdings dann bei Krankenkassenverbänden ( PKV) den Hausärztensärzten und den Bezirksämtern an, dann sagen die: wir wissen NICHTS.

Da wundert es einen dann auch nicht, dass die 6 Impfzentren in Berlin Impfdosen verfallen lassen müssen, weil nicht genügend Impfwillige vor Ort. Denn die Zielgruppen über 80 wissen gar nicht,  wie sie das komplizierte Terminvergabesystem wuppen sollen. Und kurzfristig Impfwillige informieren , nein, wie soll das gehen?  Man kann doch nicht auf kurzem Dienstweg z.B. BVG-ler, Polizisten in Kasernen /Dienststellen oder Krankenschwestern infomieren, um die Dosen nicht verfallen zu lassen. Dazu müsste man Organistion beherrschen und das konnten nur alte weiße Männer wie Ex-Kanzler Helmut Schmidt 1962. Der innerhalb von 3 Tagen die Sturmflut meistern konnte. Heute mit Bacelor und Master kann man schön quatschen. Strukturiertes, zielorientiertes Handeln - Fehlanzeige. Von der subpotimalen Leistung von Jens S. schweigen wir hier lieber, der ist zum Glück nicht Gesundheisminister in Kanada oder Israel gewesen.

Wir hingegen warten weiter geduldig bis wir auf- oder angerufen werden - wann auch immer - und rätseln, wer aufgrund welcher Datensätze die Impfeinladung verschickt. Hoffen wir, dass es wenigstens die Berliner Verwaltung bald weiß. Bis dahin wird die Wirtschaft ruiniert und diese Folgen tragen wir alle. Wie wäre es mal mit ein bisschen Amtshaftung und auch mal einer Berichterstattung, v.a. des  öffentlich-rechtlichen RBB über diese Zustände in Berlin.

Wer Spaß hat und drollige Antworten zum Thema haben will, kann ja Mal in der Gesundheitsverwaltung  Berlin anrufen.

Axel Klein


Dienstag, 4. August 2020

Warum gab es Streit über ein Autokino auf Sylt?

Gästeinformation der Ferienwohnung auf Sylt Sylter Deichwiesen in Westerland

"Wir wollen Fakten liefern, so dass sich jeder ein Bild machen kann. Zu den Fragen, warum das Autokino auf Ablehnung in Politik und ISTS stößt, haben wir keine Antwort.
Tatsache ist, dass wir uns im Vorfeld während der Projektplanung mit unserer Idee persönlich an den ISTS gewandt haben und mehrmals versucht haben, mit Herrn Douven Kontakt aufzunehmen. Der war für uns nicht erreichbar, so dass die weitere Kommunikation mit der Assistenz der Geschäftsleitung, geführt wurde. Diese Gespräche waren sehr freundlich und konstruktiv. Es hat eine mündliche Absprache gegeben, die später noch einmal schriftlich bestätigt wurde, dass der ISTS gegen die Untervermietung der Parkfläche an uns keine Einwände hat. Formal muss der Pächter der Fläche die Zustimmung beim ISTS einholen. Darüber hinaus hat der ISTS sogar die von ihm genutzte Fläche auf dem Parkplatz für uns geräumt. Ferienwohnungen auf Sylt   buchen
Am 15. Juli tagte der Hauptausschuss der Gemeinde Sylt, der sich mehrheitlich gegen das Projekt Autokino ausgesprochen hat. Darauf Bezug nehmend, hat der ISTS uns am Folgetag per Mail ,nahegelegt, auf das Projekt zu verzichten‘. Am selben Tag wurde vom Pächter das Einverständnis zum Untermietverhältnis beim ISTS formal angefragt. Der ISTS forderte für die Genehmigung weitere Unterlagen an, die unverzüglich eingereicht wurden. Bis dahin war keine Rede davon, dass das angefragte Untermietverhältnis nicht gestattet wird. Der Empfehlung, auf das Projekt zu verzichten, konnten wir zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht mehr folgen. Angebote von uns an den ISTS, über die Situation persönlich zu sprechen, wurden nicht beantwortet.
Am Freitag, 24. Juli, erhielt der Pächter eine anwaltliche Abmahnung mit der Androhung einer fristlosen Kündigung des gesamten Pachtvertrages. Es wurde mitgeteilt, dass der Untermietvertrag an uns nicht genehmigt wurde und eine sofortige Kündigung an uns auszusprechen sei. Die fristlose Kündigung haben wir am selben Tag erhalten. Daraufhin haben wir alle weiteren Veranstaltungen abgesagt.
Wir haben auf Grundlage einer rechtsgültigen Genehmigung durch Bauaufsicht und Untere Naturschutzbehörde gehandelt und den ISTS freundlich gefragt, ob auf dem Parkplatz An der Oase das Autokino stattfinden kann, was positiv beantwortet wurde. Hätte der ISTS anfangs schon ablehnend reagiert, hätten wir diesen Standort gar nicht weiterverfolgt. Die Meinungsänderung des ISTS ist uns unverständlich, und sie steht in starkem Widerspruch zu den im Vorwege geführten Absprachen. Auch wenn wir nicht Vertragspartner des ISTS sind, konnten wir auf die in Aussicht gestellte Nutzung vertrauen, weil diese auch eine rechtliche Verbindlichkeit darstellt.“
Statement von Peter Douven, ISTS
Emotionen statt Sachlichkeit
„Es ist erstaunlich, was ein Autokino als Dino der Unterhaltungsbranche plötzlich an Emotionen und Unsachlichkeit hervorbringt. Erst kürzlich, im Shutdown, erlebten die Insulaner ihre Insel still und einsam und fanden es gut, zumindest am Anfang. Einige erkannten, dass es so auf Dauer nicht weitergehen kann, andere formierten sich zu Aktivistengruppen – nach dem Motto: Mir reicht‘s, weniger ist schön, Sylt den Syltern. Und Medien griffen das Thema dankbar auf, ja befeuern es.
Dann kam die Idee des Autokinos nach Sylt, als Kopie genau solcher Aktionen in Nordrhein-Westfalen, dort als Corona-geeignetes Veranstaltungskonzept inszeniert und durchaus geeignet, Infektionsschutz und Spaß zu verbinden. Eine solche Anfrage zur Durchführung auf dem Flughafen musste abgesagt werden, da dies über mehrere Wochenenden nicht mit den betrieblichen Möglichkeiten zusammenpasst. Eine Realisierung eines Autokinos als temporäres „Corona-Angebot“, zum Beispiel auf einem Parkplatz, war durchaus vorstellbar, auch wenn es, wie immer bei neuen Angeboten, auch kritische Stimmen gab: Lichtverschmutzung, Störung der Insekten, Autoverkehr. Solche Argumente fallen möglicherweise unter Corona-Nebenwirkungen.
Allerdings gibt es immer auch notwendige geschäftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die auch durch das Virus nicht ausgeschaltet werden: Verträge mit klaren Regeln. Der vom Autokino genutzte Parkplatz gehört dem Insel Sylt Tourismus-Service und ist verpachtet, wie üblich, mit konkreten Auflagen. Wenn ein Pächter einen gepachteten Platz für andere als für die vereinbarten Zwecke nutzen will, muss er das vor einer Vereinbarung erfragen. Dann wird über die Nutzung und deren Intensität gesprochen.
Fehler Nummer 1: Das ist nicht erfolgt, es wurde ein unzulässiger Vertrag geschlossen. Vorstellbar wäre unabhängig von der Meinung einiger Kritiker eine eingeschränkte Nutzung durch ein Autokino während der Hochsaison an den Wochenenden gewesen, um ein infektionssicheres Unterhaltungsprogramm anzubieten. Nicht vorstellbar ist allerdings eine längerfristige und intensive Nutzung für Veranstaltungen, wie der Veranstalter völlig überraschend in einem Interview zum Besten gab.
Das war Fehler Nr. 2. Die Art und Weise der veranstalterseitigen Aufarbeitung der selbst zu verantwortenden Fehler hat eine besondere Qualität und bedarf keiner weiteren Kommentierung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass hier unprofessionell gearbeitet, unangemessen, nicht sachlich, dafür aber umso emotionaler kommuniziert wurde. Schade.“ Aus Sylter Spiegel

Mittwoch, 29. Juli 2020

Wissenswertes und Interessantes über Sylt

Sylt | Bunte Bilder statt Bargeld: Genau einhundert Jahre ist es her, dass die ersten Sylter Gemeinden Geldscheine drucken ließen: Es schlug die Stunde des Notgelds in einer wirtschaftlichen Krisenzeit.
Je länger in Europa der Erste Weltkrieg tobte, umso knapper wurde im Deutschen Reich das Geld. Münzen wurden eingeschmolzen und mutierten zu Kanonen und Kugeln. Auch nach Kriegsende gab es daher zunächst nur wenig Münzgeld. Nun schlug die Stunde des Notgelds. Westerland und Keitum waren die beiden ersten Sylter Gemeinden, die 1920 Notgeldscheine drucken ließen. Weitere Inselorte folgten bis 1923, aber auch Firmen und Vereine. Insgesamt wurden 30 verschiedene Noten mit Nominalwerten zwischen 50 Pfennigen und zwei Mark gedruckt.
Doch schon bald wurden die Notgeldscheine gleichsam zu Spielgeld, denn angesichts der galoppierenden Inflation musste man schon Millionen und Billionen im Portemonnaie haben. Erst 1923 schuf die Einführung der Deutschen Rentenmark wieder solide Währungsverhältnisse.


Heute indes stehen die Sylter Notgeldscheine bei Sammlern hoch im Kurs, denn viele der Noten sind kleine Kunstwerke. Unser Mitarbeiter Frank Deppe stellt die ersten kommunalen Notgeldscheine der Insel von 1920 vor: Ein Rettungsboot auf dem Weg zu einem sinkenden Schiff schmückt diesen Notgeldschein im Wert von einer Mark. Damit würdigte die Stadt Westerland das Engagement des noch heute existenten Freiwilligen Rettungs-Corps Westerland.
Die Gründung des Corps Westerland im Jahr 1891 wurde durch ein schweres Unglück initiiert: Nach tagelangem schweren Südweststurm strandete der Segler "Reintjedina" am Vormittag des 29. Oktober 1890 auf einem Riff vor Wenningstedt. Es folgten mehrere vergebliche Hilfsaktionen, ehe zuletzt zumindest eines der vier Besatzungsmitglieder lebend gerettet werden konnte.
In den folgenden Jahrzehnten gelang es dem Freiwilligen Rettungs-Corps Westerland, über hundert Schiffbrüchige aus ihrer Not zu befreien, wobei das Rettungsboot lange Zeit von einem Pferdegespann zum Flutsaum gezogen wurde.
Heute sind vornehmlich die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und die Wasserwacht des DRK auf Sylt für die Seenotrettung zuständig, während das Freiwillige Rettung-Corps Westerland sein Augenmerk vorrangig auf Sturmflut- und andere Einsätze richtet.
Nach Sylter Rundschau

Freitag, 3. Juli 2020

Stress bei der Autoverlade auf Sylt

Jedes Wochenende im Hochsommer das gleiche Bild: Im Westerländer Industrieweg staut sich der Autoverkehr vor dem Verladeterminal.
Genervt sind nicht nur Sylter Gäste – die Supermärkte klagen über die versperrte Zufahrt, die Anwohner über den Lärm. „Bis zu 60 Autozüge fahren täglich durch unsere Vorgärten“, beklagt der Tinnumer CDU-Gemeindevertreter und Kreispräsident Manfred Uekermann. „Eine Verlegung der Autoverladung würde die Lebensqualität unserer Bürger deutlich verbessern.“
Die Bahnstrecke aufs Festland ist Sylts Lebensader – mit beschränkter Leistungsfähigkeit. „Aufgrund der Eingleisigkeit ist die Betriebsqualität und Pünktlichkeitssituation auf der Strecke unbefriedigend“, heißt es im Bundesverkehrswegeplan für das Jahr 2030. Der zweigleisige Ausbau auf der 13 Kilometer langen Strecke zwischen Niebüll und Klanxbüll und auf dem sechs Kilometer langen Abschnitt zwischen Morsum und Tinnum soll Abhilfe schaffen, 221 Millionen Euro wurden dafür im November 2018 eingeplant.

Dienstag, 30. Juni 2020

Baumaßnahmen am Strand von Sylt

Sanierung der Ufermauer war lange geplant
Die Strandsperrung war lange geplant, der Landesbetrieb für Küstenschutz (LKN) verstärkt hier noch bis zum Jahr 2023 die Ufermauer auf einer Länge von 610 Metern. Unmittelbar vor die alte rote Ufermauer wird eine Stahlbetonwand aus Fertigteilen gesetzt. Im ersten Schritt wurde zwischen Mai und Oktober 2019 das 90 Meter lange, südlichere Teilstück vor dem Restaurant „Badezeit“ fertiggestellt. In diesem Jahr ist der Abschnitt zwischen dem Strandübergang Friedrichstraße und der Musikmuschel dran. Bis Oktober sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Info der Ferienwohnung auf Sylt Sylter Deichwiesen
Wichtigster Strandabschnitt der Insel
Dass die Erneuerung der Ufermauer für den Küstenschutz wichtig ist, stellt auch der Chef des kommunalen Tourismusbetriebes ISTS nicht in Frage. „Wir freuen uns über diese Maßnahme, ganz klar – sie ist für die ganze Insel wichtig. Aber vier Wochen Stillstand auf der Baustelle hätten besser genutzt werden können“, sagt Peter Douven. „Wir hätten ein paar Strandkörbe aufstellen können – da hätten alle etwas davon gehabt.“ Gerade nach der coronabedingten Zwangspause komme es jetzt auf jede Erlösquelle an. Appartement auf Sylt Info
Der Landesbetrieb Küstenschutz in Husum spricht von einer „geringfügigen Verzögerung“ bei den notwendigen Vorarbeiten.  Derzeit werde die  Ufermauer mit geeignetem Gerät durchbohrt, erläuterte Jorne Heinrich, der beim LKN zuständige Fachbereichsleiter für Küstenschutzanlagen. „Innerhalb der nächsten Wochen werden dann Verpressanker hergestellt, die die neue Mauer sichern werden, bevor die eigentliche Wand in Form von Fertigteilen gestellt wird.“ Nach derzeitigem Stand rechne er weiterhin mit einer Fertigstellung der Bauarbeiten im Oktober. Zu den Gründen für den wochenlangen Stillstand auf der Baustelle äußert sich das LKN nicht. – Quelle: https://www.shz.de/28794142 ©2020

Mittwoch, 13. Mai 2020

Sylt möchte dieses Jahr keine Tagestouristen

 Tagesgäste auf Sylt unerwünscht

Sylt | Verkehrte Welt auf Deutschlands beliebtester Nordseeinsel: Bürgermeister, Kaufleute und Tourismusmanager wollen keine Tagesgäste. Eine Woche vor der Wiederöffnung für den Tourismus bitten die Sylter den Landrat in Husum, ein Betretungsverbot für Tagesgäste auszusprechen.
Die Bürgermeister der fünf Sylter Inselgemeinden, der Verein Sylter Unternehmer und das Sylt Marketing machen sich Sorgen um den Infektionsschutz. In ihrem Brief fordern sie daher, dass Tagesgäste mindestens bis zum 1. Juni, besser aber bis zum 15. Juni die Inseln Sylt, Föhr und Amrum nicht betreten dürfen. Damit würde sich das Problem der Konzentration vieler Gäste an neuralgischen Punkten wie Promenaden und Fußgängerzonen wesentlich entspannen.
Aber gerade zu Himmelfahrt und Pfingsten rechnen die Sylter auch wieder mit Gästen, die ihren Tagesausflug mit einem erhöhten Alkoholkonsum verbinden und daher „schwerer zu lenken“ sein werden. Nach dem Corona-Lockdown könnten mehr Tagestouristen als sonst einen Inselausflug planen. Mit der Folge, dass Abstandsregeln kaum einzuhalten sind und der Infektionsschutz an Hotspots und in zentralen Bereichen nicht sichergestellt werden kann. Der Kreis sollte den Andrang von Tagesgästen daher längerfristig unterbinden, zumindest aber über die Feiertage Himmelfahrt und Pfingsten.
Beförderungsverbot für die DB Regio gefordert
Um den Gästeansturm zu begrenzen, müsste der Kreis auch ein Beförderungsverbot für die DB Regio aussprechen. Das Bahnunternehmen sollte mit eigens bestelltem Personal bereits an den Bahnsteigen und in den Zügen Kontrollen durchführen – die Anstrengungen von Polizei und ergänzendem Sicherheitsdienst auf den Inseln würden dadurch wesentlich unterstützt.
Sofern beide Verbote tatsächlich realisierbar wären, sollte die Bahn vorübergehend auch keine „Sprinterzüge“ einsetzen, also zusätzliche Wochenendverbindungen zwischen Hamburg und Sylt. Schließlich wird noch ein Verzicht auf Tagestickets angeregt, um die Inseln vor einem Ansturm von Tagesgästen zu schützen.
Nach Sylter Rundschau

Sonntag, 10. Mai 2020

Sylt ist wieder offen für Touristen

Ferienwohnungen auf Sylt wieder buchen oder zu Ihrer Ferienwohnung wieder anreisen
Ab 18.05. 2020 können Sie zu Ihrer gebuchten Ferienwohnung wieder anreisen.
Sie können aber auch wieder Ferienwohnungen für sich und Ihre Famile auf Sylt buchen.
Tourismus und Gastronomie starten ab dem 18.05.2020:
Bei allen jetzt vereinbarten Schritten, die ab dem 18. Mai gelten sollen, werden die strengen Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen.
Die wichtigsten Beschlüsse:
Die Öffnung der Gastronomie wird unter Auflagen zugelassen
Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben.
Campingplätze dürfen für alle sich autark versorgenden Camper öffnen. Toiletten werden dafür geöffnet, während Duschen und Gemeinschaftsräume geschlossen bleiben.
Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben – den Kreisen wird damit die Möglichkeit gegeben, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen.
Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
Es gilt eine generelle Kontaktbeschränkung: der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Bei Kontakten zu anderen ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Ab dem 09. Mai ist es erlaubt, dass sich auch Personen zweier Hausstände treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.
Freizeitangebote wie Strandkorbvermietungen oder Ausflugsschifffahrt dürfen unter Auflagen ab dem 18.05.2020 wieder öffnen